Renovierungsprämie für Badezimmer

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Hast du gerade eine neue Immobilie gekauft und benötigt das Badezimmer eine Renovierung? Oder könnte dein derzeitiges Badezimmer eine Modernisierung vertragen?

Dann gibt es gute Nachrichten für alle Sanierer unter uns. Da Renovierungen oft mit hohen Kosten verbunden sind, bietet die flämische Regierung mehrere Renovierungsprämien für dein Badezimmer an.

Welche Renovierungsprämien gibt es für dein Badezimmer?

Die flämische Regierung bietet sowohl eine Renovierungsprämie für das Badezimmer als auch eine Anpassungsprämie für über 65-Jährige an.

Renovierungsprämie für dein Badezimmer

Was beinhaltet diese Prämie? Diese Renovierungsprämie kannst du beantragen, wenn du dein Badezimmer in einem Haus, das mindestens 30 Jahre alt ist, ganz oder teilweise erneuern möchtest.

Wie hoch ist die Renovierungsprämie für dein Badezimmer?

Der genaue Betrag hängt von deinem Gesamteinkommen ab. Wenn du eine der folgenden drei Bedingungen erfüllst, hast du Anspruch auf eine Renovierungsprämie von 30 % für dein Badezimmer.

  • Alleinstehende ohne unterhaltsberechtigte Person: Einkommen nicht mehr als 31.550 € pro Jahr.
  • Alleinstehende mit einer unterhaltsberechtigten Person: Einkommen nicht mehr als 44.160 € pro Jahr, plus 3.540 € pro weitere unterhaltsberechtigte Person.
  • Verheiratete oder gesetzlich oder faktisch zusammenlebende Paare: Einkommen nicht mehr als 44.160 € pro Jahr, plus 3.540 € pro weitere unterhaltsberechtigte Person.

Wenn du eine dieser Bedingungen erfüllst, hast du Anspruch auf eine Mindestprämie von 1.250 € und eine Höchstprämie von 3.333 €.

Liegt dein Gesamteinkommen über den genannten Voraussetzungen?

Keine Sorge! Du hast trotzdem Anspruch auf eine Prämie von 20 %. In diesem Fall beträgt die Höchstprämie 2.500 €.

Was sind die Voraussetzungen für eine Renovierungsprämie für dein Badezimmer?

Um für die Renovierungsprämie in Frage zu kommen, musst du einige Bedingungen erfüllen:

  • Der Bewohner muss volljährig sein und darf zum Zeitpunkt der Antragstellung kein anderes Haus vollständig besitzen.
  • Die Immobilie muss in der flämischen Region liegen und mindestens 30 Jahre alt sein.
  • Die Gesamtsumme der Rechnungen muss mindestens 2.500 € (ohne MwSt.) betragen.
  • In den letzten 10 Jahren darfst du keine Renovierungsprämie erhalten haben.

Wie beantrage ich eine Renovierungsprämie für mein Badezimmer?

Sobald alle Arbeiten abgeschlossen sind und du über alle Rechnungen verfügst, füllst du ein Antragsformular aus und sendest es zusammen mit den Rechnungen, Bescheinigungen und Plänen an das Wohnungsamt von Flandern (Agentschap Wonen-Vlaanderen). Innerhalb eines Monats erhältst du eine Eingangsbestätigung mit einer Dossiernummer.

Anpassungsprämie für über 65-Jährige

Bist du über 65 Jahre alt und möchtest einige praktische Anpassungen in deinem Badezimmer vornehmen? Dann hast du möglicherweise Anspruch auf die Anpassungsprämie. Neben der Renovierungsprämie bietet die flämische Regierung eine Prämie für über 65-Jährige an, die ihre Immobilie bzw. ihr Badezimmer an die Bedürfnisse des Alters anpassen möchten.

Was beinhaltet diese Prämie?

Diese Prämie kann in zwei Kategorien unterteilt werden: Anpassungen an technischen Installationen und Umbauten zur Verbesserung des Zugangs zum Haus.

Technische Installationen oder Hilfsmittel im Badezimmer:

  • Einrichtung eines angepassten Badezimmers mit mindestens einer Dusche und einem Waschbecken.
  • Installation von Haltegriffen und Stützen.
  • Einbau einer Toilette oder einer zweiten Toilette auf einer anderen Etage.

Umbauten zur Verbesserung des Zugangs zur Immobilie:

  • Vergrößerung oder funktionale Neugestaltung von Sanitärräumen.

Wie hoch ist die Anpassungsprämie?

Pro Maßnahme hast du Anspruch auf eine Prämie von 50 % der Summe der genehmigten Rechnungen. Pro Maßnahme kannst du maximal 1.250 € erhalten.

Was sind die Voraussetzungen für die Anpassungsprämie?

Um die Anpassungsprämie zu beantragen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Der Antragsteller oder ein mit ihm wohnendes Haushaltsmitglied muss älter als 65 Jahre sein.
  • Die Immobilie muss in der flämischen Region liegen.
  • In einem Zeitraum von 10 Jahren kannst du zweimal eine Anpassungsprämie beantragen, jedoch muss sich jede Beantragung auf eine andere Maßnahme beziehen.
  • Der Einbau einer zweiten Toilette oder eines zweiten Badezimmers ist nur zulässig, wenn sich das WC oder Badezimmer auf einer anderen Etage befindet.

Wie beantrage ich die Anpassungsprämie?

Ähnlich wie bei der Renovierungsprämie müssen alle Arbeiten abgeschlossen sein, bevor du die Anpassungsprämie beantragst. Reiche das Antragsformular zusammen mit den Rechnungen, Bescheinigungen und Plänen beim Wohnungsamt von Flandern ein.

Weitere Informationen zur Renovierungs- oder Anpassungsprämie findest du auf der Website der flämischen Regierung.

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